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   BayObLG, 11.03.1986 - RReg. 4 St 226/85   

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https://dejure.org/1986,1969
BayObLG, 11.03.1986 - RReg. 4 St 226/85 (https://dejure.org/1986,1969)
BayObLG, Entscheidung vom 11.03.1986 - RReg. 4 St 226/85 (https://dejure.org/1986,1969)
BayObLG, Entscheidung vom 11. März 1986 - RReg. 4 St 226/85 (https://dejure.org/1986,1969)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vermietung; Jugendgefährdende Schriften; Strafbar; Ladengeschäft; Pornographische Schriften; Indizierte Schriften; Zugänglich

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 1701
  • MDR 1986, 696
  • NStZ 1986, 322
  • BayObLGSt 1986, 31
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Stuttgart, 10.12.1985 - 8 Qs 81/85
    Auszug aus BayObLG, 11.03.1986 - RReg. 4 St 226/85
    Danach sind unter »Ladengeschäften« räumlich und organisatorisch eigenständige Einzelhandelsgeschäfte zu verstehen, die in einem Ladenlokal betrieben werden, das entweder direkt von der Straße her oder über einen bloß als Verkehrsfläche genutzten Vorraum (Passage, Flur, Treppenhaus o. ä.) zu betreten ist (so zutreffend LG Stuttgart, Beschl. v. 10.12.1985 Ä 8 Qs 81/85).
  • VG Karlsruhe, 31.10.2001 - 11 K 2287/01

    Keine Jugendgefährdung durch speziell gesicherte Video-Verleih-Automaten

    Seine selbständige Bedeutung hat § 3 Abs. 1 Nr. 3 GjSM ebenso wie § 184 Abs. 1 Nr. 3a StGB demgegenüber darin, dass Kinder und Jugendliche von Videotheken, die nicht ausschließlich jugendfreie Video-Filme, sondern auch jugendgefährdende Erzeugnisse anbieten, von vornherein und völlig ferngehalten werden sollen (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 03.11.1986, a. a. O., 1446 l. Sp.; Bay. OLG, Beschl. v. 11.03.1986, NJW 1986, 1701; OLG Hamburg, a. a. O., 1184 r. Sp.; Erläuterungen zum GjSM, a. a. O., V G 50 zu § 3 S. 17, 24 f. m. w. N.).
  • BayObLG, 28.11.2002 - 4St RR 95/02

    Begriff des Ladengeschäfts

    Hiervon ausgehend wird von der Rechtsprechung zu § 184 Abs. 1 Nr. 3 a StGB der Begriff "Ladengeschäft" in erster Linie dahingehend verstanden, dass hierunter räumlich und organisatorisch selbständige Einzelhandelsgeschäfte fallen, die in einem Ladenlokal betrieben werden, das entweder direkt von der Straße her oder über einen bloß als Verkehrsfläche genutzten Raum (Passage, Flur, Treppenhaus u. ä.) zu betreten ist (vgl. BayObLGSt 1986, 31/33; Tröndle/ Fischer StGB 50. Aufl. § 184 Rn. 24 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.11.1986 - 1 S 2314/86

    Rechtsbegriff des "Ladengeschäfts" im Sinne des JgefSchrG § 3 Abs 1 Nr 3

    Er läßt sich jedoch mit Hilfe der anerkannten Auslegungsregeln dahin bestimmen, daß unter einem Ladengeschäft i. S. des § 3 Abs. 1 Nr. 3 GjS ein Einzelhandelsgeschäft zu verstehen ist, das in einem unmittelbar an die allgemein zugängliche Verkehrsfläche grenzenden Geschäftslokal (»Laden«) räumlich und organisatorisch eigenständig betrieben wird (ebenso BayObLG, NJW 1986, 1701 m. weit. Nachw. [hier: III (340) 111 d]).
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